2.4 Sämtliches Mobiliar, welches dazu dienen kann über eine blosse Nutzung zu Lagerzwecken hinaus verwendet zu werden, ist zu demontieren und zu entfernen. 2.5 Die vorgenannten Punkte werden nach Ablauf der gesetzten Wiederherstellungsfrist durch die Baupolizeibehörde der Gemeinde kontrolliert. Die Festsetzung des Abnahmetermins folge zu gegebener Zeit schriftlich." 57 Vgl. Rudolf Muggli in: Aemisegger/Moor/Ruch/Tschannen (Hrsg.), Praxiskommentar RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone, 2017, Art. 24c N. 18 ff. RA Nr. 110/2018/110 20