"2.2 Sämtliche Wasser- und Abwasserleitungen, welche dazu dienen können die Räumlichkeiten bewohnbar zu machen, sind vollständig zurückzubauen. Eine blosse Demontage der Armaturen ist nicht ausreichend. 2.3 Sämtliche elektrischen Leitungen, Geräte und weiteren Einrichtungen, welche dazu dienen können die Räumlichkeiten bewohnbar zu machen sind zurückzubauen. Der Sicherheitsnachweis gemäss NIV ist, bis spätestens am Abnahmetermin, zu erbringen. 2.4 Sämtliches Mobiliar, welches dazu dienen kann über eine blosse Nutzung zu Lagerzwecken hinaus verwendet zu werden, ist zu demontieren und zu entfernen.