a) Das ehemalige "Bauernhaus" Nr. D.________ wurde vor dem 1. Juli 1972 erstellt. Es verfügte über einen Wohn- und einen Stallteil. 1983/1984 wurde der westlich gelegene Wohnteil ohne Bewilligung in den Stall im Osten des Gebäudes verlegt. Mit Baubewilligung vom 1. November 2000 wurde der nicht bewohnte Gebäudeteil gestützt auf aArt. 16 RPG bzw. Art. 16a RPG teilweise abgebrochen und vergrössert.50 Dieser Teil des Gebäudes wird seither als landwirtschaftliche Einstellhalle, d.h. als Ökonomiegebäude zonenkonform genutzt.51 Im Baubewilligungsverfahren von 2000 wurde der ohne Bewilligung als Wohnraum genutzte Ostteil als «Schopf» bezeichnet.52