und werde "effektiv auch nicht benötigt".47 Wenn auf einem Betrieb Wohnraum an betriebsfremde Personen vermietet werde, so kann gemäss LANAT grundsätzlich kein neuer Wohnraum gemäss Art. 16a RPG erstellt werden. Neuer zonenkonformer Wohnraum könnte nur erstellt werden, wenn sich der fremdvermietete Wohnraum nicht für die betriebsnotwendige Wohnnutzung eignen würde. Dies werde in den wenigsten Fällen der Fall sein.48 Das vorhandene Studio, das fremdvermietet werde, sei dem landwirtschaftlichen Betrieb zur Verfügung zu stellen. Erst wenn es sich nicht eignen würde und eine Erweiterung bei einem darüber hinausgehenden Bedarf nicht möglich wäre, könne neuer Wohnraum geschaffen werden.