Gemäss den Angaben des LANAT wird der Betriebsleiter mit Jahrgang 1968 "den Betrieb voraussichtlich noch bis zum Erreichen des Pensionsalters weiterführen". Es seien – so das LANAT – "keine Angaben erkennbar", welche auf eine frühere Aufgabe, respektive einen Betriebswechsel schliessen lassen würden. Wie der Betrieb anschliessend weitergeführt werde, könne auf Grund der zeitlichen Länge (15 Jahre) aus heutiger Sicht nicht sinnvoll beurteilt werden. Unter Berücksichtigung der bewirtschafteten Nutzfläche bzw. Betriebsgrösse erscheine der Betrieb zukunftsfähig zu sein. Es seien insbesondere keine Anzeichen erkennbar, welche etwas anderes vermuten liessen.41