Auf Grund der auf dem landwirtschaftlichen Betrieb anfallenden Überwachungs- und Fütterungsaufwand für die Schweinezucht und Schweinemast ist von einem betreuungsintensiven landwirtschaftlichen Betrieb auszugehen. Die erforderlichen Verrichtungen sind auch unter Berücksichtigung der nachgewiesenen 2,5 SAK durch den Betriebsleiter selbst und durch weitere Personen zu erfüllen. Zwar kann davon ausgegangen werden, dass auch die abtretende Generation Überwachungsfunktionen wahrnehmen kann.