Im gleichen Gebäude befindet sich ein Studio, das fremdvermietet wird. Der Betrieb des Beschwerdeführers liegt rund 2 km von der nächsten grösseren Bauzone in der Gemeinde Schüpfen34 entfernt. Die beiden landwirtschaftlichen Angestellten bewohnten bisher die umstrittene Wohnung im Gebäude Nr. D.________, die über zwei Zimmer, Sanitäranlagen und eine Küche verfügt bei einer Fläche von 83 m2. b) Der Beschwerdeführer macht geltend, die Wohnung könne auf seinem Landwirtschaftsbetrieb als betriebsnotwendige Angestelltenwohnung gestützt auf Art. 16a RPG bewilligt werden. Das AGR hat den Wohnraum als nicht zonenkonform beurteilt.