Die Schweinezucht (Mastschweine/Remonten bzw. Zuchtschweine und Ferkel) entspricht 124,47 Grossvieheinheiten (GVE). Für die Bewirtschaftung des Betriebs sind gemäss Betriebsvoranschlag des Beschwerdeführers als auch gemäss Fachbericht des LANAT entgegen den Angaben in der Beschwerde insgesamt rund 2,5 Standardarbeitskraft (SAK) erforderlich.33 Der Betrieb weist eine Wohnung für die Betriebsleiterfamilie im Gebäude B.________ Nr. F.________ und eine Wohnung für die abtretende Generation im Gebäude B.________ Nr. G.________ auf. Im gleichen Gebäude befindet sich ein Studio, das fremdvermietet wird.