werden.23 Da das anwendbare Recht hinsichtlich dieser Frage gleich streng (und damit nicht günstiger ist) kann die Frage der Zonenkonformität der umstrittenen Wohnung im Lichte der bisherigen Rechtsprechung zur Zonenkonformität von Wohnbauten in der Landwirtschaftszone, die auch bezüglich der Anwendung von Art. 16a RPG i.V.m. Art. 34 RPV) gelten, beurteilt werden (vgl. die nachfolgende E. 4).24