Dazu zählten nur Personen, die als Betriebsinhaber und Hilfskräfte unmittelbar in der Landwirtschaft tätig waren und ihre Familienangehörigen.21 Mit der Revision des RPG vom 20. März 1998 (i.K am 1. September 2000) wurde die Zonenkonformität von Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone neu umschrieben.22 An den strengen Kriterien, welche die bundesgerichtliche Rechtsprechung für die Zonenkonformität von Wohnbauten in der Landwirtschaftszone aufgestellt hatte, sollte gemäss den Materialien festgehalten 20 BGer 1C_179/2013 vom 15.08 2013, E. 1.2