Eine Baubewilligung für die Umnutzung des Stalls in eine Wohnung erfolgte damals nicht. Gemäss den Plänen für das nachträgliche Baugesuch erfordert(e) die Verlegung der Wohnung in den Stall verschiedene bauliche Massnahmen, deren Erstellungszeitpunkt nicht eindeutig ermittelt werden kann.13 Es ist daher von den zeitlichen Angaben des Beschwerdeführers auszugehen. 11 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21)