Das Rechtsamt holte beim Beschwerdeführer ein Betriebskonzept ein und stellte ihm weitere Fragen zu seiner beruflichen Tätigkeit, zum längerfristigen Bestand des Betriebs und zur Nutzung der beiden Wohnungen im Gebäude Nr. G.________ (sog. Altenwohnung und Studio). Der Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 9. November 2018 einen Betriebsvoranschlag der H.________ und eine Betriebsübersicht basierend auf GELAN8 von 2017 ein. Zudem legte er dar, dass er den Betrieb als Betriebsleiter mit zwei landwirtschaftlichen Angestellten führe. Das Rechtsamt holte dazu einen Fachbericht des LANAT ein.