RPG möglich. Für den Beweis der ununterbrochenen Wohnnutzung beantragt der Beschwerdeführer eine Zeugenbefragung eines ehemaligen Bewohners und einen Augenschein. Er stellt sich zudem auf den Standpunkt, dass für seinen Betrieb eine Angestelltenwohnung betriebsnotwendig und die Wohnung in Gebäude Nr. D.________ daher gemäss Art. 16a RPG zonenkonform wäre. Die verfügte Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sei aus verschiedenen Gründen unverhältnismässig. Schliesslich weist der Beschwerdeführer darauf hin, dass im Rahmen der Ortsplanungsrevision geprüft werde, ob die Siedlung B.________ in eine Weilerzone umgezont werde.