6. Subeventualiter sei der Gesamtbauentscheid vom 2. Juli 2018 aufzuheben und das Baubewilligungsverfahren bis zum Abschluss der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Schüpfen zu sistieren. 7. Sub-subeventualiter sei die verfügte Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands teilweise aufzuheben und das weitere Verfahren bis zum Abschluss der Ortsplanungsrevision der Einwohnergemeinde Schüpfen zu sistieren. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -"