Die verfügte Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sei aufzuheben. 5. Eventualiter sei die verfügte Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands darauf zu beschränken, ein Benützungsverbot für die Wohnnutzung zu erlassen. 6. Subeventualiter sei der Gesamtbauentscheid vom 2. Juli 2018 aufzuheben und das Baubewilligungsverfahren bis zum Abschluss der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Schüpfen zu sistieren.