3. Gegen den Gesamtentscheid mit Wiederherstellungsverfügung reichte der Beschwerdeführer am 31. Juli 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er stellt die folgenden Rechtsbegehren: "1. Der Entscheid vom 2. Juli 2018 sei aufzuheben 2. Die Verfügung des AGR vom 11. April 2018 sei aufzuheben. 3. Dem Beschwerdeführer sei die beantragte Wohnung am Standort B.________ D.________ zu bewilligen. 4. Die verfügte Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sei aufzuheben.