2. Mit Gesamtentscheid vom 2. Juli 2018 erteilte die Gemeinde Schüpfen dem Vorhaben den Bauabschlag. Zudem verlangte sie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands innert einer Frist von fünf Monaten ab Rechtskraft ihres Entscheids. Sie verlangte die Ausführung folgender Arbeiten: "2.2 Sämtliche Wasser- und Abwasserleitungen, welche dazu dienen können die Räumlichkeiten bewohnbar zu machen, sind vollständig zurückzubauen. Eine blosse Demontage der Armaturen ist nicht ausreichend. 1 Vgl. Formular 1.0, Vorakten Verfahren 311-64/17, Ziffer 3.1 bzw. 3.3 2 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG, SR 700)