1. Der Beschwerdeführer führt auf dem B.________ einen Landwirtschaftsbetrieb, der unter anderen die Parzelle Schüpfen Grundbuchblatt Nr. C.________ umfasst. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone und im Ortsbildschutzgebiet. Im Spätsommer 2017 teilte der Beschwerdeführer der Gemeinde im Rahmen der Aufnahme von Entwässerungsleitungen mit, dass er im Gebäude B.________ Nr. D.________, das sich auf der Parzelle Schüpfen Grundbuchblatt Nr. C.________ befindet, eine Wohnung eingebaut habe. Die Gemeinde gab dem Beschwerdeführer darauf Gelegenheit, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen.