2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'300.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Erbengemeinschaft F.________, per Adresse Herrn B.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Roggwil, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE), im Haus - Energieberatungsstelle Oberaargau, Jurastrasse 29, Postfach 835, 4901 Langenthal, A-Post