Die von den Beschwerdeführenden gewählte Berechnungsmethode eignet sich somit nicht, um in der vorliegenden Konstellation die Wärmeerzeugerleistung des Ersatzsystems zu ermitteln. Anzumerken ist ausserdem, dass die Beschwerdeführenden zur Ermittlung der Wärmeerzeugerleistung als jährliche Volllastzeit des Ersatzwärmeerzeuger 1'000 Stunden einsetzten, ohne dies näher zu begründen. EnergieSchweiz empfiehlt bei Standorthöhen bis 800 Meter über Meer eine jährliche Volllastzeit von 2'300 Stunden (ohne Wassererwärmung).21 Mit der empfohlenen Volllastzeit würde sich der Wert der Norm-Heizlast um die Hälfte reduzieren.