Diese Berechnungsmethode gilt jedoch nur für gleichartige Ersatzsysteme. Diese Bedingung ist hier nicht erfüllt: Vorliegend soll eine Einzel- Elektrospeicherheizung durch einen zentralen Holzofen (Warmluft-Pelletofen) mit einer sogenannten elektrischen Notheizung ersetzt werden. Das sind zwei unterschiedliche Heizsysteme. Die von den Beschwerdeführenden gewählte Berechnungsmethode eignet sich somit nicht, um in der vorliegenden Konstellation die Wärmeerzeugerleistung des Ersatzsystems zu ermitteln.