Sie schaltet automatisch ein, wenn mit dem Warmluft-Pelletofen keine oder nicht genügend Wärme erzeugt wird.16 Damit hebt sich die geplante Infrarotheizung gegenüber dem Warmluft-Pelletofen sogar noch ab, weil sie für die Gebäudenutzer einen besseren Heizkomfort bietet. Eine derartige elektrische Gebäudeheizung ist nach Art. 40 Abs. 2 KEnG nicht zulässig. Das ergibt sich auch aus den Materialien zu Art. 40 Abs. 2 KEnG.17 Danach sind Notheizungen nur in begrenztem Umfang vom Verbot ortsfester elektrischer Widerstandheizungen befreit, weil sie wenig Strom verbrauchen und für die Versorgungssicherheit von untergeordneter Bedeutung sind.