g) Entscheidend ist hier, dass die strittige Infrarotheizung aufgrund der Dimensionierung sowie der raumweisen Steuerung ebenso gut als eigenständige Gebäudeheizung betrieben werden kann. Dass auch der Warmluft-Pelletofen den erforderlichen Heizleistungsbedarf des Gebäudes decken kann, führt nicht dazu, dass bei der geplanten Infrarotheizung nicht von einer zusätzlichen Gebäudeheizung gesprochen werden kann. Hinzu kommt, dass die geplante Infrarotheizung über eine vollautomatische Heizregelung verfügt. Sie schaltet automatisch ein, wenn mit dem Warmluft-Pelletofen keine oder nicht genügend Wärme erzeugt wird.16