Das Gebäude kann an normalen Heiztagen einzig mit der geplanten elektrischen Infrarotheizung auf die gewünschte Wohnraumtemperatur erwärmt werden. Dass die Infrarotheizung als Gebäudeheizung konzipiert ist, geht übrigens auch aus der ursprünglichen Beschreibung des Heizsystems hervor.13 Darin wird das Hybrid-Heizsystem als Einzelraumheizsystem (Strahlungswärme) kombiniert mit einem zentralen Warmlufterzeuger beschrieben. Diese Beschreibung bringt zum Ausdruck, dass die elektrische Infrarotheizung die eigentliche Gebäudeheizung ist. Diesen Funktionsbeschrieb haben die Beschwerdeführenden angepasst, nach dem sie Kenntnis vom Bericht des AUE erhielten.