Das AUE ist in seinem Bericht vom 14. März 2018 zum Schluss gelangt, dass das umstrittene Heizsystem die gesetzlichen Anforderungen an eine Gebäudeheizung nicht erfülle. Es hielt unter anderem fest, die Infrarotheizung könne unabhängig von der Hauptheizung, d.h. dem Warmluft-Pelletofen, betrieben werden. Zudem könne die Infrarotheizung mit der maximal zulässigen Heizleistung während ca. 60 bis 70 Prozent des Winters genügend Wärme zur Verfügung stellen, sodass die Holzheizung nicht in Betrieb genommen werden müsse. Dadurch werde die elektrische Notheizung zur Hauptheizung.