e) Das Rechtsamt hat zur Beurteilung des umstrittenen Heizsystems das Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) beigezogen. Es ist die zuständige kantonale Fachbehörde für den Vollzug der kantonalen Energiegesetzgebung (Art. 65 Abs. 1 KEnG). Der Antrag der Beschwerdeführenden, wonach die regionale Energieberatungsstelle Oberaargau beizuziehen sei, damit diese neue Prüfberichte verfasse, ist nicht nötig. Der diesbezügliche Antrag ist abzuweisen.