Zur Begründung führte sie aus, elektrische Notheizungen seien vom Verbot ortsfester elektrischer Widerstandheizungen nur bei wassergeführten Heizsystemen befreit. Es handle sich bei den Infrarotheizelementen um eine neue ortsfeste elektrische Zusatzheizung, die nicht bewilligungsfähig sei. 5 In der SIA-Norm 380, "Grundlagen für energetische Berechnungen von Gebäuden", Ausgabe 2015, Ziff. 1.1.2.4 und Ziff. 3.2 ist definiert, welche Flächen an die Energiebezugsfläche anzurechnen sind 6 Vgl. Energienachweisformular EN-103 pag. 31 der Vorakten der Gemeinde Roggwil 7 Vgl. S. 7 der Präsentation der Beschwerdeführenden an der Anhörung vom 8. Dezember 2017 im gelben