Dessen Heizleistung beträgt nach den Akten 11 Kilowatt (kW).8 Die Warmluft des Pelletofens soll mit Rohren ins Ober- und Dachgeschoss geführt werden. Zum anderen sollen in acht Räumen elektrische Infrarotheizelemente eingebaut werden, die nach Angaben der Beschwerdeführenden als Schutz- und Notheizung bei Abwesenheit der Bewohnerinnen und Bewohner betrieben werden sollen. Die acht Infrarotheizelemente werden über Temperaturfühler in den einzelnen Räumen gesteuert und sind mit einer zentralen Steuereinheit verbunden.