a) Das dreigeschossige Reiheneinfamilienhaus der Beschwerdeführenden wurde anfangs der 80-Jahre erstellt. Es umfasst gemäss den Angaben der Beschwerdeführenden eine Energiebezugsfläche5 von 143 m2.6 Das Gebäude wird raumweise mit Einzel- Elektrospeicherheizungen beheizt. Ein wassergeführtes Wärmeverteilsystem ist nicht vorhanden. Im Erdgeschoss befindet sich überdies ein Schwedenofen, der die Beheizung des Wohnzimmers unterstützt. In den zwei vergangenen Jahren haben die Beschwerdeführenden bereits die Gebäudehülle der Liegenschaft energetisch saniert.7 Nun planen sie, die Einzel-Elektrospeicherheizungen durch ein Hybrid-Heizsystem zu ersetzen.