4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde Roggwil die Vorakten ein. Zudem holte es beim Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) einen Bericht zum geplanten Hybrid-Heizsystem ein. Die Parteien erhielten die Möglichkeit, sich zum Bericht des AUE zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Von dieser Möglichkeit machten die Beschwerdeführenden Gebrauch. Die Gemeinde Roggwil verzichtete darauf, weitere Stellungnahmen einzureichen. Auf die Rechtsschriften, vorliegenden Akten sowie den Bericht des AUE wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.