2. Gegen den Bauabschlag reichten die Beschwerdeführenden am 9. Januar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen folgende Anträge: "a) Die Teilbaubewilligung 2017-0048 datiert vom 20.12.207 (richtig: 2017) ist aufzuheben. b) Der dem Baugesuch beiliegende Energieausweis EN-103 ist vollumfänglich als richtig zu akzeptieren. c) Der Baubehörde Roggwil ist anzuweisen, zur Beurteilung des Baugesuchs 2017-0048 den Art. 38, Abs. 3 aus KEnV-2016 anzuwenden. d) Es soll eine Baubewilligung für das ganze Heizsystem (Stückholzfeuerung mit elektrischer Notheizung gemäss Art.