Südwestseite des Grundstücks und werden somit über den K.________weg erschlossen. Der entsprechende Verkehr wird über diese Strasse direkt auf die Kantonsstrasse geführt und nicht durch das Wohnquartier. Das Bauvorhaben entspricht damit den Vorgaben der UeO. Der K.________weg weist eine Breite von ca. 6.5 m auf. Inwiefern die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet sein soll, ist nicht ersichtlich und wird von den Beschwerdeführenden auch nicht weiter konkretisiert. Die bestehende Erschliessung ist damit genügend. Es kann auf das Einholen eines Fachberichts verzichtet werden, der entsprechende Beweisantrag wird abgewiesen. 5. Gewässerraum