das beco hat sich auf die Annahme, es gebe keine betrieblichen Änderungen, und auf mündliche Aussagen der Bauherrschaft abgestützt. Im Bericht des beco fehlt, abgesehen zum Monoblock der Lüftung, eine klare Aussage, ob die Belastungsgrenzwerte eingehalten sind und ob dem Vorsorgeprinzip genüge getan ist oder ob zusätzliche konkrete Massnahmen ergriffen werden könnten.