Die Räume würden künstlich belüftet bzw. klimatisiert. Dazu werde auf dem Dach ein Monoblock installiert. Dessen Schalldaten seien bekannt. Aufgrund einer einfachen Abstandberechnung könne ermittelt werden, dass die geltenden Grenzwerte am nächsten lärmrelevanten Immissionsort eingehalten würden. Bezüglich der Lastwagenbewegungen seien insgesamt keine Änderungen zum Ist-Zustand zu erwarten. Aufgrund der Baugesuchsakten und nach Rücksprache mit dem Bauherr und dem Projektverfasser werde keine unzulässige Lärmbelastung erwartet.