Die gesamte Anlage, die während 24 Stunden Lärmimmissionen verursache, müsse jedoch mindestens den Immissionsgrenzwert einhalten. Hinsichtlich der Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Kälteanlagen, Kaminen, Kompressoren etc. hält das beco fest, es werde der Vorsorge genügend Rechnung getragen, wenn am Immissionsort die Vorsorgewerte des beco nicht überschritten würden. Im Übrigen führt es aus, es werde eine bestehende Produktionshalle durch eine neue Halle ersetzt, in der die gleichen Arbeiten ausgeführt würden wie bisher. Der Lärm der Arbeiten im Gebäudeinnern werde durch die Gebäudehülle nach aussen gedämmt. Die Räume würden künstlich belüftet bzw. klimatisiert.