a) Die Vorinstanz hat beim beco Berner Wirtschaft einen Fachbericht Immissionsschutz eingeholt. Das beco hält darin fest, der Betrieb der D.________ AG gelte als bestehende Anlage, da er vor dem Inkrafttreten des USG erstmals bewilligt worden sei. Somit müssten die von den neuen oder geänderten Anlageteilen verursachten Lärmemissionen vorsorglich soweit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sei. Die gesamte Anlage, die während 24 Stunden Lärmimmissionen verursache, müsse jedoch mindestens den Immissionsgrenzwert einhalten.