Insbesondere sah bereits das ursprüngliche Projekt im süd-westlichen Bereich eine Andockmöglichkeit für Lastwagen vor. Daher führt die Reduktion der Gebäudehöhe insgesamt nicht dazu, dass das Bauvorhaben in seinen Grundzügen verändert wird. Vielmehr bleiben der ursprüngliche Zweck mit der entsprechenden Aussenraumgestaltung der Baute und die Erschliessungssituation unverändert. Daher berührt die Reduktion der Gebäudehöhe auch keine zusätzlichen öffentlichen oder wesentliche nachbarliche Interessen. Dementsprechend drängt sich eine erneute Publikation nicht auf. Insgesamt sprengt die Veränderung des Bauvorhabens den Rahmen einer Projektänderung nicht. 3. Lärmimmissionen