d) Der Verzicht auf das oberste Geschoss und die damit verbundene Reduktion der Gebäudehöhe ist mit einer äusseren Veränderung des Bauvorhabens verbunden. Eine Reduktion der Gebäudehöhe um drei Meter ist zudem beträchtlich. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es sich beim Bauvorhaben insgesamt um ein sehr grosses Gebäude handelt und die übrigen Masse unverändert bleiben. Unter Berücksichtigung dieses Aspektes hält sich die äussere Veränderung des Bauvorhabens in Grenzen. Zudem beschränkt sich die Projektänderung auf diese Änderung: Sowohl die Materialisierung wie auch die Zweckbestimmung und der Standort bleiben unverändert.