3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). RA Nr. 110/2018/109 4 b) Die Beschwerdeführenden machen geltend, diese Projektänderung verändere das Bauvorhaben in seinen Grundzügen und wesentliche öffentliche Interessen seien betroffen. Dementsprechend sei der Rahmen einer Projektänderung gesprengt. Die geplante LKW- Andockstation lasse überdies Zweifel an der Erschliessung und der geplanten Zufahrt aufkommen. Das Verfahren sei daher an die Vorinstanz zurück zu weisen und das Bauvorhaben sei erneut zu publizieren.