a) Das Bauvorhaben betrifft den Abbruch und den Neubau einer Halle für die Gemüseverarbeitung und den Gemüsehandel. Die Halle ist ca. 37 Meter breit und 43 Meter lang. Das ursprüngliche Projekt sah ein Gebäude mit einer Höhe von 15 Meter vor. Mit Eingabe vom 27. September 2018 hat die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung eingereicht. Diese weist im Vergleich zum ursprünglichen Projekt eine um drei Meter reduzierte Gebäudehöhe auf. Damit verzichtet die Beschwerdegegnerin auf die Beantragung einer Ausnahmebewilligung für das Überschreiten der Gebäudehöhe. 2 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1).