3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,1 gab der Beschwerdegegnerin sowie der Gemeinde und der Vorinstanz Gelegenheit, zur eingereichten Beschwerde Stellung zu nehmen. Alle beantragen die Abweisung der Beschwerde. Mit Eingabe vom 27. September 2018 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein, zu welcher die übrigen Parteien erneut Stellung nehmen konnten. Die Beschwerdeführenden ergänzten ihre Anträge dahingehend, als das Verfahren an die Vorinstanz zurück zu weisen sei. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und