Die Parzelle liegt im Bereich der Überbauungsordnung UeO Nr. 11, "G.________". Am 23. Oktober 2017 reichte die Beschwerdegegnerin zudem ein Ausnahmegesuch für das Überschreiten der Gebäudehöhe um drei Meter ein. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 28. Juni 2018 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland dem Bauvorhaben die Baubewilligung und neben weiteren Bewilligungen eine Ausnahmebewilligung für das Überschreiten der zulässigen Gebäudehöhe.