1. Die Beschwerdegegnerin betreibt einen grossen Verarbeitungs-, Lager- und Vermarktungsbetrieb für Früchte, Gemüse, Nüsse, Convenienceprodukte etc. Am Betriebsstandort in Müntschemier verfügt sie unter anderem über mehrere Betriebsgebäude mit einer Betriebsfläche von rund 55'000 m2 und einen grossen Fahrzeugpark. Sie reichte am 31. August 2017 bei der Gemeinde Müntschemier ein Baugesuch ein für den Rückbau und den Neubau einer ihrer Hallen für die Gemüseverarbeitung und den Gemüsehandel auf Parzelle Müntschemier Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt im Bereich der Überbauungsordnung UeO Nr. 11, "G.________".