1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Brenzikofen vom 6. Juli 2018 wird in Bezug auf die Bewilligung der neuen Aussentreppe aufgehoben. Der Aussentreppe gemäss Baugesuch vom 8. Dezember 2017 und Projektänderung vom 31. Mai 2018 wird der Bauabschlag erteilt. Im Übrigen ist der Bauentscheid der Gemeinde Brenzikofen vom 6. Juli 2018 unangefochten in Rechtskraft erwachsen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.