10 Angaben gemäss Projektplan Grundrisse 1:100 11 Vgl. BSIG-Information zur BMBV, S. 17; BMBV Anhang 1, Zu Artikel 27 bis 33: Nutzungsziffern; SIA-Norm 416:2003, Flächen und Volumen von Gebäuden, Ziff. 2.1.1.2 RA Nr. 110/2018/107 8 Fassadenlinie bei der Aussenwand des Gebäudes liegen würde, wäre die zulässige Tiefe für vorspringende Gebäudeteile deutlich überschritten. Die geplante Aussentreppe ist daher nicht bewilligungsfähig. Die Baubewilligung ist soweit die Aussentreppe betreffend aufzuheben. RA Nr. 110/2018/107 9 3. Kosten