Die Gemeinde Brenzikofen hat die Breite von vorspringenden Gebäudeteilen nicht festgelegt, so dass die Vorschrift "weniger als 50 %" bedeckte Fassadenfläche die einzige Breitenbeschränkung darstellt. Nach dem oben Gesagten ist davon auszugehen, dass der durch vorspringende Gebäudeteile bedeckte Fassadenanteil nicht nur pro Fassade, sondern auch geschossweise eingehalten werden muss. Die Frage kann vorliegend aber offen bleiben, da der Prozentanteil in beiden Fällen überschritten ist, wie die nachstehenden Ausführungen zeigen.