2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 26. Juli 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie verlangen, dass die Aussentreppe den kleinen Grenzabstand von 4 m einhalte müsse. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde teilte mit Stellungnahme vom 17. August 2018 mit, dass sie an ihrer Beurteilung festhalte. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Stellungnahme vom 24. August 2018, die Beschwerde sei abzuweisen.