Nr. D.________ liegt in der Wohnzone 2-geschossig W2C. Die Beschwerdeführenden erhoben insbesondere gegen die neue Aussentreppe Einsprache. Die Beschwerdegegnerin reichte zu einem nicht dokumentierten Zeitpunkt eine Projektänderung ein (Planrevision vom 31. Mai 2018). Die Beschwerdeführenden rügten, dass der Grenzabstand nach wie vor verletzt sei. Mit Bauentscheid vom 6. Juli 2018 bewilligte die Gemeinde Brenzikofen das Bauvorhaben.