In Analogie zu Ziffer 311.3 GebT (Reduktion der Baubewilligungsgebühr um 25 Prozent bei Verzicht der Bauherrschaft auf Bauausführung nach erteilter Bewilligung) rechtfertigt sich vorliegend eine Reduktion der Baubewilligungsgebühr um 25 Prozent bzw. Fr. 137.50. Für das Inkasso der auf Fr. 4'933.60 reduzierten erstinstanzlichen Kosten ist die Gemeinde zuständig.