Gleiches gilt für den Umstand, wonach die Bauten nördlich des Standortgebäudes, auf der gegenüberliegenden Strassenseite, einen anderen Stil als die Altbebauung aufweisen. Die betreffende Überbauung wie auch das Gebäude J.________strasse 2 bilden vielmehr einen eigenständigen Teil des Siedlungsrands und haben keinen negativen Einfluss auf die Wirkung der Altbebauung entlang der G.________strasse.20 Das Standortgebäude wird zudem nur aus einer einzelnen Blickrichtung von Oberwohlen her vom Gebäude J.________strasse 2 (teilweise) verdeckt;21 aus westlichen Richtungen ist das Standortgebäude hingegen vollständig einsehbar.22